Als Berufsanfänger, Auszubildender oder Student eine eigene Bude mieten? Das übersteigt häufig die finanziellen Möglichkeiten. Da kann eine Wohngemeinschaft eine günstige und gute Alternative sein. Vor dem Abschluss eines Mietvertrags gilt es allerdings einiges zu beachten.


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Kosten

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Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Ob als Zweckgemeinschaft, Studentenbude oder Kumpel-WG: Eine Wohngemeinschaft ist häufig eine günstige Alternative bei der Wohnungssuche. Statt ein überteuertes 1-Zimmer-Apartment zu mieten, lässt es sich billiger – und auf jeden Fall geselliger – zusammen mit Freunden, Kollegen oder Kommilitonen wohnen. Vor der Gründung einer Wohngemeinschaft sollten sich die künftigen WG-Mitglieder aber über einige Grundregeln einigen. Die Rede ist nicht von Putzdiensten und Badnutzungszeiten, sondern von Pflichten, die sich aus einem Mietverhältnis ergeben.

Wer unterschreibt den Mietvertrag?

Denn für einen WG-Mietvertrag gibt es mehrere Varianten – und alle haben ihre Vor- und Nachteile. Gibt es einen Hauptmieter, sind die anderen WG-Mitglieder Untermieter. Wollen alle WG-Bewohner dem Vermieter gegenüber gleichgestellt sein, müssen alle im gemeinsamen Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen werden. Eine weitere Alternative: Jedes WG-Mitglied schließt mit dem Vermieter einen eigenen Vertrag. Diese Variante ist in der Praxis eher selten, denn sie führt für den Vermieter zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und für die WG-Mitglieder unter Umständen zu unliebsamen Überraschungen. Denn zieht ein Mitglied aus, bestimmt im Prinzip der Vermieter, wer in das leere Zimmer einzieht.

Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter

Besteht die Wohngemeinschaft aus einem Hauptmieter und mehreren Untermietern, trägt allein der Hauptmieter dafür Sorge, dass die Pflichten aus dem Mietvertrag auch erfüllt werden – er ist also für die Mietzahlung verantwortlich. Der Hauptmieter schließt, mit Zustimmung des Vermieters, auch die Untermietverträge mit den anderen WG-Bewohnern. Das gilt auch bei einem Wechsel der Bewohner. Vorteil für den Hauptmieter: Er genießt ein vertraglich gesichertes Wohnrecht, ohne ihn geht nichts. Zieht er aus, müssen theoretisch auch die Untermieter aus der Wohnung raus – es sie denn, der Vermieter setzt einen der bisherigen Untermieter als Hauptmieter in den Vertrag ein.

Haben alle WG-Mitglieder den Mietvertrag unterschrieben, sind auch alle Bewohner für die Einhaltung der Mietvertragspflichten verantwortlich. Alle haften also unter anderem gemeinsam für die volle Mietsumme – zahlt ein Mitglied seinen Anteil nicht, müssen die anderen WG-Bewohner blechen. Soll der Mietvertrag gekündigt werden, kann er nur von allen Mietern zusammen gekündigt werden. Möchte ein WG-Bewohner ausziehen, könnte das die gesamte Wohngemeinschaft gefährden. Es sei denn, der Vermieter akzeptiert eine Abänderungsvereinbarung und lässt den Vertrag mit den verbliebenen WG-Mitgliedern weiterlaufen – oder er nimmt einen neuen Mieter in den Vertrag auf.

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