Kleinreparaturen in der Wohnung
Jeder kennt es, die kleinen Schäden im Haushalt die zu Kleinreparaturen führen: der Rolladengurt gerissen, Duschkopf defekt oder der Wasserhahn tropft unaufhaltbar. Aber wer zahlt diese Schäden? Bin ich als Mieter für diese Schäden verantwortlich und muss diese daher auch selbst begleichen oder übernimmt diese Kosten mein Vermieter? Um das herauszufinden ist es relevant zu wissen um welche Art von Schaden es sich handelt, da der Vermieter nicht bei jedem Schaden zur Kostenübernahme verpflichtet ist.
Laut Paragraph 535 (GBG) verpflichtet sich mit Abschluss des Mietvertrags der Mieter die vereinbarte Miete an den Vermieter zu bezahlen. Wiederum muss dem Mieter die Wohnung vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass Schäden und Mängel großer und kleiner Natur behoben werden. Jetzt kommt es auf die Differenzierung der Schäden an, um zu ermitteln, welche Schäden ihr als Mieter selbst zu begleichen habt. Der Vermieter erhält mit Hilfe der sogenannten Kleinreparaturklausel die Möglichkeit die Kosten für “Kleinreparaturen” dem Mieter zu übertragen.
Aber woran erkenne ich was Kleinreparaturen sind, und wann ein Schaden darüber hinaus geht?
Dies lässt sich leicht unterscheiden, da es bei Kleinreparaturen um kleinere Reparaturen im Haushalt geht. Dies betrifft häufig Kleinigkeiten, welche die Funktion der Wohnung nicht unmittelbar einschränken, aber von uns täglich genutzt werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sagt hierzu Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
Diese Schäden müsst ihr aber nur begleichen, wenn ihr die oben genannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wiederfindet. Wenn dem nicht so ist, bleiben euch die Kosten verschont. Solltet ihr jedoch diese Klausel vorfindet, könnt ihr anhand von Oberbegriffen im Mietvertrag, wie Wasser, Elektrizität, Fenster- und Türverschlüssen oder Kocheinrichtung feststellen, für welche Schäden ihr aufkommen müsst.
Häufig handelt es sich um Bestandteile der Wohnung, die im Alltag täglich in Verwendung sind. Diese nutzen sich daher auch schneller ab und müssen regelmäßig erneuert werden.
Kleinreparaturen können z.B. Fenster-,Türverschlüssen, Klodeckel, Waschbecken, Duschkopf, Wasserhahn, Rolläden, Lichtschalter, Steckdosen etc. sein.
Damit ihr vor horrenden Wucherbeträgen bewahrt werdet, wurden vor einigen Jahren Kostengrenzen für den Mieter festgelegt. Diese legen fest, wieviel die einzelnen Kleinreparaturen den Mieter kosten dürfen. Im Mietvertrag wird ebenfalls festgehalten, was Reparaturen kosten dürfen, und wie hoch die Kosten der Kleinreparaturen auf das Jahr verteilt maximal sein dürfen. Das übliche Budget der Kleinreparaturen beträgt bis zu 8% der jährlichen
Nettokaltmiete. Bis zu 75€ kann euch der Vermieter für einzelne Kleinreparaturen abverlangen in Ausnahmefällen auch bis 120€.
Gut zu wissen ist, dass der Vermieter euch nicht dazu verpflichten kann, die Reparatur in Auftrag zu geben. Ihr seid lediglich dazu verpflichtet, den Vermieter über den entstandenen Schaden zu informieren.
Wann haftet mein Vermieter für den Schaden?
Der Vermieter übernimmt den Schaden, sobald euer festgelegtes Budget aufgebraucht ist oder der Schaden eine Kleinreparatur übersteigt.
Dies ist der Fall, wenn ihr z.B. Schäden im Mauerwerk an Kabeln oder Rohren vorfindet oder es sich um eine kaputte Fensterscheibe handelt.
Diese Reparaturen überschreiten euren Zahlungsbereich als Mieter, dies gilt auch, wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel existiert. Demnach seid ihr als Mieter nicht mehr dazu verpflichtet diese Schäden zu beheben.
Alles auf einen Blick:
Hier haben wir nochmal alle relevanten Infos Kompakt zusammengefasst, damit ihr beim Fall der Fälle gut informiert seid!
Kleinreparaturklausel:
Im Mietvertrag |
Kleinreparaturen:
Trägt der Mieter |
Alle anderen Reparaturen:
Trägt der Vermieter |
Eine Kleinreparaturklausel, kann euch im Mietvertrag begegnen, checkt ab ob euer Mietvertrag diese Beinhaltet. Wenn ihr diese Vorfindet, seit ihr Verpflichtet klein Reparaturen bis zu einer bestimmten Kostengrenzen selbst zu finanzieren. | = kleinere Schäden von
Gegenständen mit denen ihr im Alltag häufig in Kontakt kommt. – Fenstergriff – Türgriff – Waschbecken -Duschkopf -Wasserhahn -Rolladen -Lichtschalter -Steckdose |
– Austausch von Leuchtmitteln im Hausflur
-Erneuerung von Sillikonfugen -Reparatur des Rolladenkasten -Erneuerung von Stromleitungen -Austausch von Fensterscheiben
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Jetzt, seid ihr bestens Informiert und wisst beim nächsten Schaden in der Mietswohnung was zu tun ist!