Aus rechtlicher Sicht ist es nicht notwendig, dass alle Bewohner:innen im Mietvertrag stehen. Allerdings können nur rechtskräftige Mieter:innen einen Vertrag auch kündigen. Hier liest du, in welchen Fällen alle Bewohner:innen den Mietvertrag unterzeichnen sollten und welche Sonderregelungen bei Ehepaaren zu beachten sind.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Es ist rechtlich nicht vorgeschrieben, dass sämtliche Bewohner:innen im Mietvertrag stehen. Weder WGs noch Ehepaare oder Lebenspartnerschaften sind dazu verpflichtet.

  • Hauptmieter:innen haften für Mietzahlungen und auch nur diese können die Wohnung kündigen.

  • Ausnahme: Ehepartner:innen, die im Vertrag namentlich erwähnt werden, aber nicht unterschrieben haben, sind vollwertige Vertragspartner:innen mit allen Rechten und Pflichten.

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Wer ist Vertragspartei im Mietvertrag?

Grundsätzlich gilt: In einem Mietvertrag sind jene Personen Vertragsparteien, die sowohl namentlich im Vertrag stehen, als auch diesen unterschrieben haben. Diese besitzen Rechte und Pflichten als Mieter:innen, während Mitbewohner:innen weder haften noch den Vertrag kündigen können.


Ein Paar sucht am Tablet nach Wohnungen, während sie entspannt auf dem Sofa liegen.

Als Vermieter:in musst du jedoch nicht jede:n Bewohner:in einer vermieteten Immobilie mit in den Mietvertrag aufnehmen. Kinder oder Partner:innen eines:einer Mieters:Mieterin müssen beispielsweise nicht namentlich im Vertrag erwähnt werden. Auch bei Wohngemeinschaften ist es üblich, dass nur ein oder zwei Personen Vertragsparteien sind und die anderen Zimmer gegebenenfalls untervermietet werden.

Mehrere Mieter im Mietvertrag: Was muss ich als Vermieter wissen?

Haben mehrere Mieter:innen den Mietvertrag unterschrieben, haften sie gemeinsam als Gesamtschuldner:innen nach § 421 BGB für sämtliche Verpflichtungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Dies betrifft beispielsweise die monatlichen Mietzahlungen sowie Betriebskosten. Als Vermieter:in kannst du von allen Bewohner:innen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, in voller Höhe Zahlungsansprüche geltend machen, aber nur einmalig den Gesamtbetrag bekommen.

Bei Ehepaaren gibt es eine Sonderregelung:

Wenn nur eine Person des Paares unterschreibt, die andere aber namentlich im Mietvertrag genannt ist, gelten beide als vollwertige Vertragspartner:innen mit denselben Pflichten und Rechten. Beide haften demnach für die Mietzahlungen.


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Ein einzelner Bewohner will kündigen: Welche Regelungen sind zu beachten?

Wenn mehrere Bewohner:innen im Mietvertrag stehen, können wichtige Entscheidungen wie etwa eine Kündigung nur gemeinsam getroffen werden. Alle im Vertrag aufgeführten Hauptmieter:innen müssen die Kündigung unterschreiben, um den Mietvertrag aufzulösen.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Einzelne Mieter:innen können den Mietvertrag grundsätzlich nicht kündigen. Es ist aber möglich, mit dem:der betroffenen Mieter:in einen Mietaufhebungsvertrag abzuschließen und diese Person damit aus dem Vertrag zu streichen. Du bist als Vermieter:in jedoch nicht zu diesem Entgegenkommen verpflichtet.

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Tipp: Klare Benennung von Mietern im Mietvertrag

Im Mietvertrag sollte eindeutig stehen, wer der:die Mieter:in ist oder ob es mehrere Mieter:innen gibt. So lassen sich mögliche Komplikationen vermeiden. Hier findest du weitere Tipps für einen vollständigen Mietvertrag.

FAQ: Müssen alle Bewohner im Mietvertrag stehen?

Was ist, wenn nur ein Mieter den Mietvertrag unterschreibt?

Grundsätzlich sollten alle Hauptmieter:innen und der:die Vermieter:in den Mietvertrag unterschreiben. Sie sind damit Vertragspartner:innen mit allen Rechten und Pflichten. Hauptmieter:innen haften als Gesamtschuldner:innen und können einen Mietvertrag kündigen.

Was passiert, wenn man nicht im Mietvertrag steht?

Du haftest nicht für Kosten des Mietverhältnisses, besitzt aber auch keine Rechte. Du kannst den Mietvertrag beispielsweise nicht kündigen oder deine Wohnansprüche geltend machen, wenn du als Partner:in mit eingezogen bist und nicht im Vertrag stehst.

Warum sollten beide Partner im Mietvertrag stehen?

Haben beide Partner:innen oder auch WG-Bewohner:innen den Mieter-Status durch die Vertragsunterschrift, so haben auch alle die gleichen Rechte und Pflichten. Für Vermieter:innen ergibt das eine finanzielle Absicherung, für die Mieter:innen eine sichere Bleibe.

Sollte der Ehepartner den Mietvertrag ebenfalls unterschreiben?

Es genügt, wenn der:die Ehepartner:in namentlich im Mietvertrag erwähnt wird. Bereits damit gelten beide als vollwertige Vertragspartner:innen mit denselben Pflichten und Rechten und haften beide für die Mietzahlung.


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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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